DGUV Informationen:
DGUV Information 215-220: "Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen"
DGUV Information 215-210: "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
DGUV Information 215-211: "Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen"
DGUV Grundsätze:
Sonstiges:
Stellungnahme zu: Gefährdungen der Augen durch blaues Licht bei LED-Beleuchtung?
Bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird die konventionelle künstliche Beleuchtung mehr und mehr durch Beleuchtung mit LED abgelöst. Wegen des höheren Blauanteils bei LEDs stellen Unternehmen die Frage, ob hierdurch das menschliche Auge bei der Arbeit geschädigt werden kann.
Photobiologische Sicherheit von LED-Leuchten (PDF, 326 kB, nicht barrierefrei)
Von den für die Beleuchtung Verantwortlichen in den Unternehmen wird die Frage gestellt, ob Beleuchtungsanlagen mit LEDs aufgrund ihres Blauanteils schädlich für das Auge sein können. In diesem Zusammenhang wird von einer erhöhten Blaulichtgefährdung bei LEDs im Vergleich zu konventionellen Lichtquellen gesprochen. Unter "Blaulichtgefährdung" oder "Blue Light Hazard" versteht man das Risiko für eine irreversible fotochemisch induzierte Schädigung der Netzhaut durch sichtbare Strahlung mit einem Schwerpunkt im blauen Spektralbereich zwischen 400 nm und 500 nm.