Prävention
Versicherung
Rehabilitation / Leistungen
Forschung
Internationales
Qualifizierung
Zahlen und Fakten
Presse / Aktuelles
> Prävention
> Themen A-Z
> Strahlung
Laserstrahlung

Materialbearbeitung mit Laserstrahlung
Bild: IFA

Ansprechpartner

Fragen zu "Strahlung"?
Bei fachlichen Fragen:

Dr. Marc Wittlich
Tel.: 02241 231 2862

 

Bei Fragen zur aktuellen rechtlichen Situation oder allgemeiner Art:

Dr. Heinz Schmid
Tel.: 02241 231 1389


Strahlung

Wir sind täglich Strahlung ausgesetzt, ohne dass wir es meist wahrnehmen. Zu unterscheiden sind verschiedene Strahlenarten:
  • "Ionisierende Strahlung" wird von radioaktiven Stoffen ausgesandt und entsteht beim Betrieb von Röntgen- und Beschleunigeranlagen. Ein natürlicher Strahlenuntergrund ist immer und überall vorhanden.
  • "Optische Strahlung" umfasst ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlungsanteile. Sie gehört in Form von Licht, Wärmestrahlung und UV-Strahlung der Sonne zu unserem täglichen Leben.
  • Auch "elektromagnetische Felder" gehören zu unserer Umwelt. Sie umfassen niederfrequente Felder, wie sie z.B. von der 50 Hz Stromversorgung erzeugt werden, und hochfrequente Felder, die z.B. von Sendeanlagen ausgesandt werden.

Die Einwirkung von Strahlung kann positive Wirkungen haben, wie z.B. die wohlige Wärmeempfindung durch mäßige Sonnenstrahlung. Sie kann aber auch negative Auswirkungen haben bis hin zu schwersten Schädigungen mit Todesfolge. Je nach Art der Strahlung, der Höhe und Dauer der Exposition und dem bestrahltem Körper-bereich kann es geringfügige, vorübergehende Kurzzeitwirkungen, wie z.B. einen Sonnenbrand, geben oder auch langfristige und schwerste Erkrankungen bis hin zu Krebs.

Auch an Arbeitsplätzen kann Strahlung auf Beschäftigte einwirken, sei es, dass Strahlung in einem Arbeitsverfahren gezielt eingesetzt wird, sei es, dass Strahlung bei Arbeitsprozessen unerwünscht auftritt. Beispiele für Arbeiten mit möglicher Strahleneinwirkung an Arbeitsplätzen sind: Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Röntgeneinrichtungen, Trocknung, Härtung, Sterilisation, Rissprüfung und Codeerkennung mit UV-Strahlung, Schweißen, Arbeiten an Sendeanlagen, induktives Schweißen. Um Schädigungen zu vermeiden, muss die Höhe der Strahlenexpositionen begrenzt werden. Dazu sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die Risiken durch die Einwirkung von Strahlung werden häufig falsch eingeschätzt. Durch die jahrzehntelange Entwicklung einer Strahlenschutzkultur, von Strahlenschutztechniken und von detaillierten Vorschriften ist die Zahl der Unfälle und Erkrankungen durch beruflich bedingte Einwirkung ionisierender Strahlung vergleichsweise gering.  Arbeitsplätze, an denen elektromagnetische Felder in einem gefährlich hohen Maß einwirken können, gibt es nur wenige. Unfälle und Erkrankungen durch berufliche Einwirkungen elektromagnetischer Felder gibt es praktisch nicht. Allerdings können Gefährdungen durch elektromagnetische Felder für Träger von aktiven Körperimplantaten, z.B. von Herzschrittmachern, auftreten. Die Anzahl von Implantatträgern nimmt immer mehr zu, so dass diesem Problem zukünftig verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Das im Vergleich höchste Risiko geht durch die Einwirkung von optischer Strahlung, insbesondere von UV-Strahlung aus. Ein großer Teil der jährlich ca. 140.000 Neuerkrankungen an Hautkrebs (ca. 2.000 bis 3.000 Fälle mit Todesfolge) und der schätzungsweise 500.000 bis 600.000 Fälle von Grauem Star ist auf UV-Strahleneinwirkung zurückzuführen. Der überwiegende Teil davon geht auf private Einwirkung von Sonnenstrahlung, z. B. in der Freizeit und im Urlaub, zurück. Aber auch die übermäßige Entwicklung optischer Strahlung an Arbeitsplätzen kann zu Schädigungen führen. Aktuell ist zurzeit eine mögliche Berufskrankheit "Hautkrebs durch UV-Strahleneinwirkung" im Gespräch. 

 

Rechtliche Vorgaben

Für den Bereich der ionisierenden Strahlung sind die einschlägigen Rechtsgrundlagen die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung. Für optische Strahlung gilt die EU-Richtline 2006/25/EG „Künstliche optische Strahlung“. Sie wurde zwischenzeitlich durch eine Verordnung (Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung - OStrV) in nationales Recht umgesetzt.

Für die Einwirkung elektromagnetischer Felder gilt derzeit noch die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 "Elektromagnetische Felder". Auch auf diesem Gebiet wird die EU eine Richtlinie in Kraft setzen, die dann von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.

 

Weitere Informationen:

IFA-Fachinformationen "Strahlung"

so geht's