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Rauchverbot in der Gastronomie
Gesetze in den Bundesländern
In Brüssel wird aktuell über die Einführung eines strikten Nichtraucherschutzgesetzes am Arbeitsplatz auf EU-Ebene diskutiert. Sollten derartige Pläne tatsächlich umgesetzt werden, würde dies bedeuten, dass auch in Deutschland eine einheitlichere, schärfere Regelung insbesondere im gastronomischen Bereich gefunden werden müsste. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Ende Juli 2008 zeichnet sich ein gegenläufiger Trend in den Bundesländern ab: Zahlreiche Rauchverbote wurden seitdem wieder gelockert, Ausnahmeregelungen, die in den meisten Fällen das Rauchen ursprünglich nur in separaten Raucherräumen vorsahen, erweitert.Mit dem Urteil auf höchster Ebene wurde das Rauchen in getränkegeprägten Einraumkneipen mit weniger als 75 qm Fläche, die keine zubereiteten Speisen anbieten, wieder erlaubt. Voraussetzung: Zutritt nur für Gäste ab 18 Jahre sowie eine erkennbare Kennzeichnung als Raucherkneipe. Diskotheken wurde das Recht, einen separaten Raucherraum einzurichten zugesprochen.
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie zulässt, wurden die Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Länder fast durchgängig an die Ausnahmeregelung des BVG-Urteils angepasst.
Eine Übersicht zu den Nichtraucherschutzgesetzen in den Ländern finden Sie hier.

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