Prävention
Versicherung
Rehabilitation / Leistungen
Forschung
Internationales
Qualifizierung
Zahlen und Fakten
Presse / Aktuelles
> Prävention
> Themen A-Z
> Lärm
Lärmschutz

Lärmschutz

Ansprechpartner

Peter Smigielski
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat: "Metall, Lärm"
Tel. 02241-231-1348



Dr. Jürgen Maue
Institut für Arbeitsschutz (IFA)
FB 4, Referat: "Lärm"
Tel. 02241 231-2607

Lärm - Präventionsmaßnahmen können Lärmschwerhörigkeit verhindern

Lärm ist ein unerwünschtes Geräusch, das zu Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Schäden führen kann. Geräusche können schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als lästig und störend empfunden werden. Als Folge sind Stressreaktionen zu verzeichnen, die sich negativ auf das Konzentrationsvermögen und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auswirken. Daraus resultierende häufigere Fehlreaktionen und die bei höheren Pegeln gegebene verminderte Signalwahrnehmbarkeit führen zu einer erhöhten Unfallgefahr. Bei langjährigen beruflichen Lärmbelastungen sind auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere Schädigungen des Hörvermögens, möglich.

In Deutschland sind etwa 4 - 5 Millionen Beschäftigte Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört, trotz erheblicher Präventionserfolge bei den schweren, rentenberechtigten Fällen, weiterhin zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.

Rechtliche Vorgaben

Die am 9. März 2007 in Kraft getretene Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) bildet für Lärm- und Vibrationsexpositionen mit Umsetzung von zwei EG-Richtlinien einen gemeinsamen Rechtsrahmen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wird durch Technische Regeln (TRLV) konkretisiert. Sie beschreiben
  • die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen,
  • die Messung von Lärm und Vibrationen sowie
  • die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Bei Anwendung der TRLV kann von der Einhaltung der LärmVibrationsArbSchV ausgegangen werden.

Die Regeln werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit undSoziales im Gemeinsamen Ministerialblatt und per Internet bekannt gemacht.



Weitere Informationen:

Lärm
- Häufig gestellte Fragen und Antworten, Fachinformationen zu Gefährdungsermittlung, Lärmprävention inkl. Auswahlund Einsatz von Gehörschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge, Handlungsanleitungen in Normen

Fachinformationen zu Lärm am Arbeitsplatz