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> Gefährdungsbeurteilung

Ansprechpartner

Peter Smigielski
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Metall, Lärm"
Tel.: 02241 231-1348



Technische Faktoren:

Dr. Roger Stamm
Institut für Arbeitsschutz (IFA)
FB 1: Informationstechnik / Risikomanagement
Tel.: 02241 231-2761




Psychische Faktoren:

Dr. Hiltraut Paridon
Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG)
II.1 Psychische Belastungen und Gesundheit
Tel. 0351 457-1723

Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beraten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de finden Sie ein Portal, um sich Handlungshilfen für Ihre spezifischen Bedürfnisse auszuwählen.

Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren.

IAG-Seminare zur Gefährdungsbeurteilung


Weitere Informationen:

Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde die Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" erarbeitet. Sie legt ein abgestimmtes Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe fest.