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Ansprechpartner
Peter Smigielski
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Metall, Lärm"
Tel.: 02241 231-1348
E-Mail
Technische Faktoren:
Dr. Roger Stamm
Institut für Arbeitsschutz (IFA)
FB 1: Informationstechnik / Risikomanagement
Tel.: 02241 231-2761
E-Mail
Psychische Faktoren:
Dr. Hiltraut Paridon
Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG)
II.1 Psychische Belastungen und Gesundheit
Tel. 0351 457-1723
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Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Metall, Lärm"
Tel.: 02241 231-1348
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FB 1: Informationstechnik / Risikomanagement
Tel.: 02241 231-2761
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II.1 Psychische Belastungen und Gesundheit
Tel. 0351 457-1723
Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beraten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.Unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de finden Sie ein Portal, um sich Handlungshilfen für Ihre spezifischen Bedürfnisse auszuwählen.
Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren.
IAG-Seminare zur Gefährdungsbeurteilung
Weitere Informationen:
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde die Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" erarbeitet. Sie legt ein abgestimmtes Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe fest.

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