- > Prävention
- > Themen A-Z
- > Biologische Gefährdungen
Laborarbeiten
Ansprechpartner
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Gesundheitsdienst, biologische Einwirkungen"
Tel.: 02241 231-1322/ -1340
Dr. Annette Kolk
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
FB 2: Chemische und Biologische Einwirkungen
Referat 2.4: Biologische Arbeitsstoffe
Tel.: 02241 231-2663
Biologische Gefährdungen
In vielen Betrieben treten bei Tätigkeiten von Beschäftigten biologische Gefährdungen auf. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden hierunter alle Gefährdungen verstanden, die von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen ausgehen können. Das europäische und das deutsche Arbeitschutzrecht greifen die biologische Gefährdung an Arbeitsplätzen durch so genannte biologische Arbeitsstoffe in der Richtlinie 2000/54/EG und der Biostoffverordnung auf. Im Arbeitsschutz kommt den biologischen Gefährdungen durch Mikroorganismen und Viren die größte Bedeutung zu.Biologische Arbeitsstoffe sind natürliche und genetisch veränderte Bakterien, (Schimmel-)Pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können. Auch Agenzien wie der BSE-Erreger gehören zu dieser Gruppe. Nach ihrem Infektionsrisiko werden die biologischen Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt. Das Gefährdungspotential der eingruppierten Agenzien steigt von RG 1 bis 4 an.
Zu den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zählen neben ihrer Herstellung und Verwendung auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn dabei biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.
Solche Tätigkeiten werden im gewerblichen Bereich und im öffentlichen Dienst beispielsweise in Biotechnologie-Unternehmen, im Gesundheitswesen, in der Entsorgungswirtschaft, in der Baubranche, in Hochschulen, Laboratorien und in der Landwirtschaft ausgeübt.
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass solche Unfälle sowie die Entstehung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verhütet werden. Zu diesem Zweck sind sowohl die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als auch ihre Mitglieder, die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, in vielfältiger Weise tätig. Um den Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe vorzubeugen, bieten sie Informationen über verschiedene Medien und im Internet sowie Beratungen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch an. Ihre Experten erarbeiten in Fachausschüssen und staatlichen Gremien praxisgerechte Regelungen für die verschiedenen Branchen.
Gefährdungen, die durch Pflanzen- und Tierbestandteile oder Tierbisse entstehen, fallen nicht in den Geltungsbereich der Biostoffverordnung, sondern sind im Rahmen der allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (Gefährdungsbeurteilung) zu betrachten. Beispiele hierfür sind:
- die photosensibilisierende Wirkung des Riesen-Bärenklau
- der Kontakt mit Pollen von eingewanderten Ambrosia-Arten (allergische Reaktionen)
- der Hautentzündungen auslösende Kontakt mit der Eichenprozessionsspinnerraupe oder
- Gefährdungen durch Tierbisse.
Informationen zu biologischen Gefährdungen am Arbeitsplatz
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen muss der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen ermitteln und
beurteilen sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen. Hierfür sind umfangreiche Informationen zu den
biologischen Arbeitsstoffen erforderlich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet den Betrieben eine
Reihe von Informationen und Hilfestellungen an, um die Anforderungen der Biostoffverordnung praxisgerecht umsetzen zu
können. Darüber hinaus wird auf Informationsangebote staatlicher Stellen hingewiesen.
Informationsangebote Biologische Arbeitsstoffe
- Messverfahren, Arbeitsplatzmessungen
- Aktuelle Themen, Listen mit branchenbezogenen und übergreifenden Regelungen zu biologischen Arbeitsstoffen,Zusammenwirken der DGUV mit staatlichen Stellen
- Entwicklung von Testsystemen zur quantitativen Allergenbestimmung in belasteten Innenräumen
Präventionsausschüsse/Arbeitskreise:
- Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe KOBAS
- Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie, Sachgebiet: Biologische Arbeitsstoffe, z.B. Einstufungsdatenbank
- Fachbereich Bauwesen: Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt, z. B. Gebäudesanierung
- Fachbereich Holz und Metall: Sachgebiet Einwirkungen und Medien, z. B. Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe
- Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Fachbereich Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse: Sachgebiet Abwasser
- Fachbereich Verkehr und Landschaft: Sachgebiet Abfallwirtschaft

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d38508