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Laborarbeiten

Laborarbeiten

Ansprechpartner

Dr. Stefan Dreller
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Gesundheitsdienst, biologische Einwirkungen"
Tel.: 02241 231-1322/ -1340

Dr. Annette Kolk
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
FB 2: Chemische und Biologische Einwirkungen
Referat 2.4: Biologische Arbeitsstoffe
Tel.: 02241 231-2663

Biologische Gefährdungen

In vielen Betrieben treten bei Tätigkeiten von Beschäftigten biologische Gefährdungen auf. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden hierunter alle Gefährdungen verstanden, die von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen ausgehen können. Das europäische und das deutsche Arbeitschutzrecht greifen die biologische Gefährdung an Arbeitsplätzen durch so genannte biologische Arbeitsstoffe in der Richtlinie 2000/54/EG und der Biostoffverordnung auf. Im Arbeitsschutz kommt den biologischen Gefährdungen durch Mikroorganismen und Viren die größte Bedeutung zu.

Biologische Arbeitsstoffe sind natürliche und genetisch veränderte Bakterien, (Schimmel-)Pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können. Auch Agenzien wie der BSE-Erreger gehören zu dieser Gruppe. Nach ihrem Infektionsrisiko werden die biologischen Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt. Das Gefährdungspotential der eingruppierten Agenzien steigt von RG 1 bis 4 an.

Zu den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zählen neben ihrer Herstellung und Verwendung auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn dabei biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.

Solche Tätigkeiten werden im gewerblichen Bereich und im öffentlichen Dienst beispielsweise in Biotechnologie-Unternehmen, im Gesundheitswesen, in der Entsorgungswirtschaft, in der Baubranche, in Hochschulen, Laboratorien und in der Landwirtschaft ausgeübt.

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass solche Unfälle sowie die Entstehung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verhütet werden. Zu diesem Zweck sind sowohl die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als auch ihre Mitglieder, die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, in vielfältiger Weise tätig. Um den Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe vorzubeugen, bieten sie Informationen über verschiedene Medien und im Internet sowie Beratungen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch an. Ihre Experten erarbeiten in Fachausschüssen und staatlichen Gremien praxisgerechte Regelungen für die verschiedenen Branchen.

Gefährdungen, die durch Pflanzen- und Tierbestandteile oder Tierbisse entstehen, fallen nicht in den Geltungsbereich der Biostoffverordnung, sondern sind im Rahmen der allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (Gefährdungsbeurteilung) zu betrachten. Beispiele hierfür sind:

Informationen zu biologischen Gefährdungen am Arbeitsplatz
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen muss der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen ermitteln und beurteilen sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen. Hierfür sind umfangreiche Informationen zu den  biologischen Arbeitsstoffen erforderlich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet den Betrieben eine Reihe von Informationen und Hilfestellungen an, um die Anforderungen der Biostoffverordnung praxisgerecht umsetzen zu können. Darüber hinaus wird auf Informationsangebote staatlicher Stellen hingewiesen.

Informationsangebote Biologische Arbeitsstoffe

Präventionsausschüsse/Arbeitskreise: