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Ansprechpartner

Dr. Sven Timm
Stabsbereich Prävention
Referat "Strategische Kooperationen"
Tel: 02241 231-1316

Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder

Die Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden wirken bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen eng zusammen. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit haben die Unfallversicherungsträger für jedes Land bei den  Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS) benannt. Die GLS werden bei der Umsetzung der geplanten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA auf der Länder-, Bezirks- und Lokalebene eine Steuerungsfunktion für die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger übernehmen. Zu den Aufgaben der GLS im Rahmen der GDA gehört voraussichtlich der Abschluss verbindlicher Vereinbarungen von Arbeitsprogrammen zwischen der obersten Arbeitsschutzbehörde eines Landes und den im jeweiligen Bundesland tätigen Unfallversicherungsträgern.

Landesverband Nordwest Bremen
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Landesverband Nordost Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-
Vorpommern
Landesverband West Nordrhein-Westfalen
Landesverband Mitte Hessen
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Landesverband Südwest Baden-Württemberg
Saarland
Landesverband Südost Bayern
Sachsen