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Ansprechpartner
Dr. Sven Timm
Stabsbereich Prävention
Referat "Strategische Kooperationen"
Tel: 02241 231-1316
E-Mail
Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder
Die Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden wirken bei der
Beratung und Überwachung der Unternehmen eng zusammen. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit haben die
Unfallversicherungsträger für jedes Land bei den Landesverbänden der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung eine Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS) benannt. Die GLS werden bei der Umsetzung
der geplanten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA auf der Länder-, Bezirks- und Lokalebene eine
Steuerungsfunktion für die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger übernehmen. Zu den Aufgaben der GLS im Rahmen der
GDA gehört voraussichtlich der Abschluss verbindlicher Vereinbarungen von Arbeitsprogrammen zwischen der obersten
Arbeitsschutzbehörde eines Landes und den im jeweiligen Bundesland tätigen Unfallversicherungsträgern.
| Landesverband Nordwest | Bremen Hamburg Niedersachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein |
| Landesverband Nordost | Berlin Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern |
| Landesverband West | Nordrhein-Westfalen |
| Landesverband Mitte | Hessen Thüringen Rheinland-Pfalz |
| Landesverband Südwest | Baden-Württemberg Saarland |
| Landesverband Südost | Bayern Sachsen |

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