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Grundlagen der Prävention
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland Teil des Systems der sozialen Sicherung und bezweckt den Schutz der arbeitenden Bevölkerung sowie besonderer Personengruppen, wie z.B. Schüler/innen und Studierende während des Besuchs der Bildungseinrichtung, vor Arbeitsunfällen und ihren Folgen. Ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereiche sind die "Prävention", die "Rehabilitation" und die "Entschädigung". Die Prävention verfolgt bei dieser Aufgabentrias das vorrangige Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zeitgemäße Prävention folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz.Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nehmen diesen gesetzlichen Auftrag mit Erfolg wahr. Ziel ihrer Präventionsarbeit ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit in gewerblichen und öffentlichen Betrieben, in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen des Bildungswesens sowie für ehrenamtlich Tätige, insbesondere Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Zu ihren Aufgaben gehören Beratung und Überwachung, Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie Information. Damit werden die Voraussetzungen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und in den Bildungseinrichtungen sowie im Bereich Verkehrssicherheit geschaffen.

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