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Vollständige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Ausbein- und Zerlegearbeiten: Stechschutzschürze, Metallringgeflechthandschuh mit Unterarmstulpe sowie schnitthemmendem Handschuh
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Fleischerei-BG
Dipl.-Ing. Henning Krüger
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Schutz vor Messerunfällen in der Fleischwirtschaft
Ausgangslage
Messerunfälle sind ein Unfallschwerpunkt in der Fleischwirtschaft. Diese Unfälle ereigneten sich insbesondere beim
Auslösen und Zerlegen von Fleisch. Messerunfälle außerhalb des Zerlegebereiches sind zu einem Großteil darauf zurück zu
führen, dass Fleischmesser, die zum Schneiden von Fleisch und Fleischwaren bestimmt sind, auch für andere Tätigkeiten
verwandt werden.
Betroffen von Stich- und Schnittverletzungen waren in der Vergangenheit vor allem Unterbauch- und Oberschenkelbereich
sowie die Hände.
Präventionsaktivitäten
Auf Grund ihrer Branchennähe konnte die Fleischerei-Berufsgenossenschaft mit den Herstellern persönlicher
Schutzausrüstungen optimale Anforderungsprofile für Stechschutzschürzen, -handschuhe und Unterarmstulpen entwickeln.
Aus anfänglich relativ schweren Schürzen sind so mittlerweile leichte, bequem zu tragende Modelle aus Edelstahl-,
Titan- oder Aluminiumgeflecht geworden. Verschiedene Schürzengrößen stellen sicher, dass alle Personen, abhängig von
ihrer Körpergröße, ausreichend geschützt werden können.
Auf Initiative der Fleischerei-Berufsgenossenschaft wurden ferner neuartige Messergriffe sowie Spezialmesser
entwickelt, die das Verletzungsrisiko weiter reduzieren halfen.
In gemeinsamen Beratungsgesprächen konnten die Beschäftigten von der Verwendung der neu entwickelten Produkte überzeugt
werden.
Ergebnisse und Nutzen
Im Zeitraum von 1991 bis 2002 konnte die Zahl der Messerunfälle um die Hälfte auf etwa 7000 reduziert werden.
Insbesondere schwere Unfälle mit Durchtrennung von Nerven, Gefäßen oder Sehnen konnten deutlich reduziert werden.
Dadurch wurden erhebliche Kosten bei der ambulanten bzw. stationären Versorgung, dem Verletztengeld und der beruflichen
Rehabilitation eingespart.
Die Reduzierung der Messerunfälle war auch ein Grund dafür, dass die Gefahrklasse für Ausbeiner und Zerleger von
ursprünglich 28 auf 23 und schließlich auf 17,8 gesenkt werden konnte. Für die betroffenen Betriebe bedeutete dies eine
deutliche Senkung der Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung.

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