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Kuppeln bei Nutzfahrzeugen

Weitere Informationen

Fachausschuss "Verkehr"
Federführung: Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF)

Dipl.-Ing. Christian J. Börner

 

Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeit und Gesundheit (BGAG)

Dipl.-Ing. Joachim Schiefer


Kuppeln von Nutzfahrzeugen sicherer gemacht

Ausgangslage
Betätigungseinrichtungen für Bremsanlagen und Luftfederung von Anhängefahrzeugen mit Gelenkdeichsel (Drehschemel-Anhänger) sind von allen europäischen Herstellern bis etwa zum Jahr 2000 an der Zugeinrichtung oder an dem Drehschemel des Anhängers - also im Gefahrenbereich - angebracht worden. Fahrer, die den beabsichtigt oder unbeabsichtigt zum Rollen gebrachten Anhänger wieder abbremsen wollen, sind extrem gefährdet, überrollt oder eingequetscht zu werden. Im langjährigen Mittel waren bisher durch derartige Unfälle in Deutschland ca. 25 Tote und etwa doppelt soviel schwerverletzte Arbeitnehmer zu verzeichnen.

Empfohlene Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften
Allein aufgrund der fachlichen Beratung der europäischen Anhängerhersteller durch den Fachausschuss "Verkehr" konnte bei Neufahrzeugen die Verlegung der Betätigungseinrichtungen an die Seite der Anhänger durchgesetzt werden.

Seit etwa 2001 ist dies der Stand der Technik. Neu in Verkehr kommende Anhänger verfügen seitdem über seitlich angebrachte Betätigungseinrichtungen.

Kosten
Bei der Fahrzeug-Neubeschaffung entstehen keine Mehrkosten.

Nutzen
Die Maßnahme weist ausschließlich Nutzen auf.

Bereits jetzt ist die sinkende Tendenz von schweren bzw. tödlichen Unfällen deutlich zu erkennen - trotz des großen Altbestandes derartiger Fahrzeuge, der nicht oder nur problematisch umzurüsten ist. Für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren ist daher eine Halbierung der schweren und tödlichen Unfälle prognostizierbar.