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Sicherheitswettbewerb im Bergbauunternehmen
Ausgangslage
In der Wismut GmbH (verantwortliches Unternehmen für die Sanierung der Hinterlassenschaften des ehemaligen
Uranerzbergbaus) wurde nach der strukturellen Umgestaltung des Unternehmens 2002 mit 4,29 Arbeitsunfällen pro eine
Million geleistete Arbeitsstunden eine sehr niedrige Unfallkennziffer erreicht. Mit dem im Jahr 2003 durchgeführten
Sicherheitswettbewerb der Bergbau-Berufsgenossenschaft sollte diese Quote noch verbessert werden.
Präventionsaktivitäten
Der Sicherheitswettbewerb wurde von Februar bis September 2003 durchgeführt. Am Wettbewerb nahmen 867 Mitarbeiter in 11
Teams teil. Die Bewertung erfolgte nach einem Punktesystem. Die Kriterien, nach denen die verschiedenen Teams beurteilt
wurden, waren Unfallgeschehen, Vorkommnisgeschehen, Befahrungen und ein Fragenkatalog. Im Rahmen der Befahrungen wurde
von den verantwortlichen Personen der jeweiligen Wettbewerbsgruppen der Kenntnisstand zu gesetzlichen und betrieblichen
Vorschriften geprüft und deren praktische Anwendung kontrolliert.
Ergebnisse und Nutzen
Während des gesamten Wettbewerbszeitraumes haben sich in den Teilnehmergruppen keine Arbeits- oder Wegeunfälle
ereignet. Es traten lediglich sechs Betriebsereignisse mit geringen Sachschäden bei Transportarbeiten ein. Bei den
Betriebsbesichtigungen konnten mit fortlaufendem Wettbewerb weitere Verbesserungen der arbeitssicherheitlichen
Bedingungen in den Betriebsbereichen festgestellt werden. Die Auswertung der Fragebögen zur Ermittlung des
arbeitssicherheitlichen Kenntnisstandes der betrieblichen Führungskräfte zeigte ein sehr gutes Ergebnis. Im
Durchschnitt wurden 19,86 von 20 möglichen Punkten erreicht.
Der Wettbewerb strahlte auch auf nicht beteiligte Bereiche aus, so dass die Wismut GmbH per 31.12.2003 eine Quote
von 2,47 Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden erreichen konnte.
Die während des Wettbewerbs angefallenen Kosten beschränken sich auf die ausgelobten Preise. Die Preisgelder in Höhe
von Euro 50.000 wurden zu gleichen Teilen von der Berufsgenossenschaft und dem Unternehmen getragen. Anfallende Kosten
für Betriebsbesichtigungen müssen nicht extra berücksichtigt werden, da diese im Rahmen der allgemeinen
Präventionsaufgaben der Berufsgenossenschaft entstehen. Der Verwaltungsaufwand für die Erfassung der Daten bzw. die
Berechnung der Ergebnisse war so gering, dass er vernachlässigt werden kann.


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