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Ansprechpartner:
Referat Koordination
Verbindungsstelle/
Sachleistungsaushilfe
Philipp Schannor
Tel: 02241-231-1217
Währungsumrechnungskurse und Zinssätze
Währungsumrechnungskurse
Zur Anwendung folgender Vorschriften:
§ 17a SGB IV
Hier finden Sie die für die Durchführung des § 17a SGB IV maßgeblichen Kurse ab August 2010. Daten für die
Zeit vor August 2010 entnehmen Sie bitte unseren in diesem Zusammenhang den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
übermittelten Rundschreiben.
Bei den Kursen handelt es sich um die von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegebene Referenzkurse.
Wird für die ausländische Währung von der EZB ein Referenzkurs nicht veröffentlicht, handelt es sich um den von der
Deutschen Bundesbank ermittelten Mittelkurs für die Währung des betreffenden Landes.
Kurse des Jahres
2012
(PDF, 19 kB)
Kurse des Jahres
2011
(PDF, 31 kB)
Kurse des Jahres
2010
(PDF, 42 kB)
Art. 107 Verordnung (EWG) Nr. 574/72
Hier finden Sie die Währungskurse zur Anwendung des Art. 107 Verordnung (EWG) Nr. 574/72.
Art. 90 Verordnung (EWG) Nr. 987/2009
Die Währungsumrechnungskurse nach Art. 90 Verordnung (EG) Nr. 987/2009 können Sie der Internetseite der
Europäischen
Zentralbank entnehmen.
Bei den dort aufgeführten Kursen handelt es sich um Tageskurse. Um einen zurückliegenden Kurs aufzurufen, muss die
Spalte "Charts" angeklickt werden. Auf der sich dann öffnenden Seite erhält man die Kurse des laufenden Monats sowie
der drei zurückliegenden Monate.
Kurse für die Zeit ab Januar 1999 bis vier Monate vor dem aktuellen Abfragedatum erhalten Sie ebenfalls unter dem o. a.
Link, wenn Sie auf "Download latest & previous rates" klicken. Unter der sich anschließenden Darstellung ist
unter "Previous Rates" die Auswahlmöglichkeit "CSV-zipped - Can be imported into Excel and other spreadsheet
applications" anzuklicken und den nachfolgenden Befehlen zu folgen.
Bitte beachten Sie, dass zur genauen Darstellung des Inhaltes der ZIP-Datei ggf. besondere Einstellungen an Ihrem PC
notwendig sein können. Wenden Sie sich hierfür bei Bedarf an Ihre IT-Abteilung.
Für die Zeit vor dem 01. Januar 1999 existieren keine Kurse, weil der Euro erst im Januar 1999 als Buchgeld eingeführt
wurde bevor am 01. Januar 2002 die Bargeldeinführung erfolgte.
Zinssätze
Art. 68 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 987/2009
Hier sind die Referenzzinssätze, die die Europäische Zentralbank bei Ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften zurgrunde legt zur Durchführung des Art. 68 Verordnung (EG) Nr. 987/2009 abrufbar:

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