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Informationsblatt "Sachleistungsaushilfe"
Regelungen des zwischen- und überstaatlichen Rechts der sozialen Sicherheit sehen vor, dass in bestimmten
ausländischen Staaten versicherte Personen im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit während des
Aufenthalts in Deutschland medizinisch so zu versorgen sind, als seien sie hier versichert. Die Sicherstellung dieser
medizinischen Versorgung ist der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Zusammenarbeit mit den
Leistungserbringern in Deutschland übertragen. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgabe treten hauptsächlich zu
Beginn einer Behandlung auf Seiten der Leistungserbringer zahlreiche Fragen auf. Es bestehen beispielsweise oft Zweifel
hinsichtlich der Berechtigung der betroffenen Personen, welche Bescheinigungen von diesen vorzulegen sind, an wen
man sich zu wenden hat und schließlich wie die Kostenerstattung für die erbrachten Leistungen erfolgt. Das
Informationsblatt "Sachleistungsaushilfe" versucht, in komprimierter und übersichtlicher Weise einen Überblick zu den
Voraussetzungen und zum Ablauf der aushilfsweisen medizinischen Versorgung von in anderen Staaten versicherten Personen
zu geben. Zu seinem Inhalt gehören auch Kontaktadressen von Stellen, die weitergehende Auskünfte geben können. Eine
Schnellübersicht enthält eine Handlungsanleitung für diejenigen, die zu Beginn einer Behandlung sofort wissen müssen,
auf was zu achten ist.
Informationsblatt
"Sachleistungsaushilfe" Version 1.0
(PDF, 178 kB)
Schnellübersicht Version
1.0
(PDF, 149 kB)

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d1304