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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz lohnt sich
Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für die Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Deshalb liegt es naturgemäß in Ihrem unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Eine Hilfestellung dabei bietet der Leitfaden "5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb - auch in Sachen Arbeitsschutz".
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe organisieren. Sie können dabei auf das Beratungsangebot Ihrer Berufsgenossenschaften zurückgreifen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.
Betriebsärzte
Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Dazu bestellen Sie nach den
Bestimmungen der für Ihr Unternehmen geltenden BGV A2 einen Arbeitsmediziner. Er führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät den
Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Die Mindestzahl der Einsatzstunden eines Betriebsarztes ist in den
BG-Vorschriften festgelegt. Bei der Auswahl eines externen Arbeitsmedizinischen Dienstes sollten Sie darauf achten,
dass die Einrichtung ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung (GQA)
vorweisen kann.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden BGV A2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der
Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische
Fachkenntnisse verfügen. Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an. Es gibt
im Betrieb angestellte und externe Sicherheitsfachkräfte sowie überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste. Die
notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt. Die notwendige
Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für
Qualität im Arbeitsschutz (GQA) vorweisen können.
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und –ausrüstungen vorhanden sind und
weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine
Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion. Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den
Berufsgenossenschaften angeboten.
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen. Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen. In der BG-Regel "Grundsätze der Prävention" (BGR A1) finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, ferner praxisnahe Informationen zur Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Arbeitsschutzausschuss
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der
Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs, zwei Betriebsratsmitglieder, Sicherheitsfachkraft,
Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter.

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