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Titelseite der BGI/GUV-I 790-024
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Dr.-Ing. Horst Kleine
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53757 Sankt Augustin
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Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU)
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung steht die Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt der Ermittlungen und Beurteilungen des Unternehmers.
Die Unfallversicherungsträger und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) erarbeiten zur Unterstützung der Unternehmen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU), früher unter dem Titel "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung" als eines von zahlreichen Hilfsmitteln. Die Empfehlungen stehen hier zum Download zu Verfügung, Ausgaben seit 2005 sind zusätzlich als Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI 790 oder BGI/GUV-I 790, recherchierbar in der Datenbank) veröffentlicht.
EGU sind in der Regel dem Stand der Technik entsprechende Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie geben dem Unternehmer praxisgerechte Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Hinweise zur Kontrolle ihrer Wirksamkeit. Der Unternehmer kann die EGU nach einer Prüfung der Übertragbarkeit auf seine betriebliche Situation übernehmen und damit seinen Ermittlungsaufwand erheblich reduzieren. Dies ist insbesondere bei messtechnischen Ermittlungen von Bedeutung, die im Einzelfall sogar ganz entfallen können. Darüber hinaus enthalten EGU weitere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, z. B. Informationen über Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren, über technische Minimierungsmaßnahmen und über andere Maßnahmen des auf Gefahrstoffe bezogenen Arbeitsschutzes.
EGU werden von Unfallversicherungsträgern und dem IFA in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet. Grundsätzlich entsprechen sie den Anforderungen an verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)" (TRGS 420).
Zusätzlich werden auch Empfehlungen für die Fälle erarbeitet, in denen beispielsweise entsprechend § 9 Abs. 5 oder § 10 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung trotz Anwendung von Arbeitsverfahren/-weisen nach dem Stand der Technik eine Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte nicht erreicht wird.
Alle EGU und BG/BGIA-Empfehlungen in ihrer aktuellen Fassung in alphabetischer Reihenfolge.
Letzte Ergänzung
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach Gefahrstoffverordnung:
- Hartmetallarbeitsplätze
(BGI/GUV-I 790-024, September 2010)

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